Die Gebäuderichtlinie EPBD soll in deutsches Recht überführt werden, durch die Umsetzung in das deutsche GEG (Gebäudeenergiegesetz). Generell gelten als Umsetzungszeitraum die 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie, jedoch ist die Umsetzung bisher noch offen.
Gebäude machen ca. 40% der Energieverbrauchs in Europa aus. Trotz rückläufiger CO2 - und Energiekosten soll dieser Prozess beschleunigt werden, um dem Ziel der Klimaneutralität näher zu kommen.
Im Zuge der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 (Energy Performance of Buildings Directive) und der Energieeffizienz-Richtlinie EED (Energy Efficiency Directive / Richtlinie (EU) 2023/1791) ergeben sich für den Gebäudebereich neue Anforderungen. Beide Richtlinien sind Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen der EU um mindestens 55% bis 2030 zu senken. Zum einen wird auf konkrete Anforderungen an bauliche Beschaffenheiten und Vorgaben im Gebäudesektor Bezug genommen. Zum anderen sollen aber auch neue Messinstrumente und Orientierungswerte eingeführt werden, die die Gebäudeenergieeffizienz besser sichtbar und messbar machen.
Zielsetzung:
Verbesserung der Energieeffizienz
emissionsfreier Gebäudebestand bis zum Jahr 2050.
Ein wesentlicher Punkt für die Erreichung der Ziele ist hierbei die verpflichtende Einführung von Gebäudeautomation für bestimmte Nichtwohngebäude. Die Regelung gilt ab einer bestimmten Größe der Heizungsanlage, Klimaanlage, kombinierten Heiz- und Lüftungsanlage oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlage.
Die Gebäudeautomation muss installiert sein bis zum
31.12.2024 in Nichtwohngebäuden mit Anlagen über 290 kW und
31.12.2029 in Nichtwohngebäuden mit Anlagen über 70 kW.
Das System zur Gebäudeautomation soll mehrere Anforderungen erfüllen:
Energieverbrauch kontinuierlich überwachen, protokollieren, analysieren und dessen Anpassung ermöglichen;
Energieeffizienz bewerten, Effizienzverluste feststellen und die zuständige Person über Verbesserungsmöglichkeiten informieren;
Kommunikation zwischen den verbundenen technischen Gebäudesystemen und anderen Anwendungen im Gebäude ermöglichen und dabei interoperabel mit Systemen verschiedener Hersteller sein.
Weitere Anforderungen kommen in den kommenden Jahren hinzu:
Raumklimaqualität überwachen (umzusetzen bis 24 Monate nach Inkrafttreten der EPBD);
Automatische Beleuchtungssteuerung mit angemessener Zonierung und Belegungserkennung
Diese Anforderungen an Nichtwohngebäude gelten anlassunabhängig zu den genannten Zeitpunkten. Mehr zu den hier dargestellten Bestimmungen finden sich in Artikel 13 der EPBD.
Was bedeutet das konkret:
Neben Heizung, Klima, Lüftung und Warmwasser trägt Beleuchtung ebenso zum Energieverbrauch eines Gebäudes bei. Systeme zur Regelung helfen bei der Reduktion des Energieverbrauchs. Ein vernetztes Lichtsteuerungssystem mit Anbindung an ein Gebäudemanagementsystem (BMS - Building Management System) wird für Nichtwohngebäude verpflichtend, gleich ob Industriehalle, Werkstatt, Supermarkt oder Büro.