1. Nachhaltigkeit
Sanierung
Nordlichter, Polarlichter oder Aurora Borealis am Nachthimmel über der Insel Senja im Norden Norwegens. Schneebedeckte Berge im Hintergrund werden vom Mondlicht in einer schneebedeckten Landschaft beleuchtet.

Sanierung

Clever, nachhaltig und energiesparend

Sanierung lohnt sich?!

Beleuchtung sanieren mit Sinn

Erderwärmung, Energiekrise, schlechte Arbeitsbedingungen – es gibt viele Gründe, die für eine Lichtsanierung sprechen. Bereits das Umrüsten auf LED spart bis zu 70 Prozent an Energiekosten und das bei einer Amortisationszeit von gerade einmal 1 bis 2 Jahren. Hinzu kommt die Langlebigkeit hochwertiger LED-Leuchten bis zu 100.000 Stunden, welche den Aufwand und die Kosten für Wartungsarbeiten deutlich reduziert. Die Kombination mit einer intelligenten Lichtsteuerung bringt neben zusätzlicher Energieeinsparung gesteigertes Wohlbefinden und Flexibilität.
Sanieren ist clever
  • Neuester technischer Stand dank Update
  • Lichtsteuerung auf Funkbasis für Gebäude mit alter Installationstechnik
  • Sensortechnik fördert die Digitalisierung
  • Adaptierbare Lichtfarben für mehr Wohlbefinden
  • Komplettlösungen aus einer Hand inklusive Sicherheitsbeleuchtung und Serviceangebot.
Sanieren ist nachhaltig
  • LEDs haben eine 10 mal längere Lebensdauer als konventionelle Leuchtmittel (100.000 h bei 10 Betriebsstunden/Tag ergeben 27 Jahre)
  • CO2-Eintrag wird um bis zu 70 % reduziert
  • Zukunftssichere Produkte, wie das Lichtbandsystem TECTON, können einfach mit neuen Leuchten bestückt werden. Die Schiene bleibt als Basis bestehen.
Sanieren ist sparsam
  • LED Leuchten senken die Energiekosten um bis 70 Prozent
  • Tageslichtabhängiges Lichtmanagementsystem reduziert die Kosten zusätzlich
  • Amortisationszeiten bis zu unter einem Jahr

Richtlinien und Vorgaben

Gebäudeenergiegesetz GEG

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz, Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) betrifft Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Das Gesetz gibt vor, wie viel ein zu errichtendes Nichtwohngebäude als Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung verbrauchen darf. Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und wurde mit einer zweiten Novelle zum 1. Januar 2024 erweitert, wobei der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt wurde.
Neubauten sind nach diesen Vorgaben zu errichten.
Im Zuge der kürzlich von der EU verabschiedeten EPDB-Novelle (Energy Performance of Buildings Directive) werden zukünftig weitere Maßnahmen - wie z. B. die verpflichtende Nutzung von Licht- und Gebäudesteuerungen - in das Gesetz einfließen.
siehe Empfehlungen von Licht.de
Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Thema:
GEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

EPBD - Energy Performance of Buildings Directive

Die Gebäuderichtlinie EPBD soll in deutsches Recht überführt werden, durch die Umsetzung in das deutsche GEG (Gebäudeenergiegesetz). Generell gelten als Umsetzungszeitraum die 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie, jedoch ist die Umsetzung bisher noch offen.
Gebäude machen ca. 40% der Energieverbrauchs in Europa aus. Trotz rückläufiger CO2 - und Energiekosten soll dieser Prozess beschleunigt werden, um dem Ziel der Klimaneutralität näher zu kommen.
Im Zuge der Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 (Energy Performance of Buildings Directive) und der Energieeffizienz-Richtlinie EED (Energy Efficiency Directive / Richtlinie (EU) 2023/1791) ergeben sich für den Gebäudebereich neue Anforderungen. Beide Richtlinien sind Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen der EU um mindestens 55% bis 2030 zu senken.
Zum einen wird auf konkrete Anforderungen an bauliche Beschaffenheiten und Vorgaben im Gebäudesektor Bezug genommen. Zum anderen sollen aber auch neue Messinstrumente und Orientierungswerte eingeführt werden, die die Gebäudeenergieeffizienz besser sichtbar und messbar machen.
Zielsetzung:
  • Verbesserung der Energieeffizienz
  • emissionsfreier Gebäudebestand bis zum Jahr 2050.
Ein wesentlicher Punkt für die Erreichung der Ziele ist hierbei die verpflichtende Einführung von Gebäudeautomation für bestimmte Nichtwohngebäude. Die Regelung gilt ab einer bestimmten Größe der Heizungsanlage, Klimaanlage, kombinierten Heiz- und Lüftungsanlage oder kombinierten Klima- und Lüftungsanlage.
Die Gebäudeautomation muss installiert sein bis zum
  • 31.12.2024 in Nichtwohngebäuden mit Anlagen über 290 kW und
  • 31.12.2029 in Nichtwohngebäuden mit Anlagen über 70 kW.
Das System zur Gebäudeautomation soll mehrere Anforderungen erfüllen:
  • Energieverbrauch kontinuierlich überwachen, protokollieren, analysieren und dessen Anpassung ermöglichen;
  • Energieeffizienz bewerten, Effizienzverluste feststellen und die zuständige Person über Verbesserungsmöglichkeiten informieren;
  • Kommunikation zwischen den verbundenen technischen Gebäudesystemen und anderen Anwendungen im Gebäude ermöglichen und dabei interoperabel mit Systemen verschiedener Hersteller sein.
Weitere Anforderungen kommen in den kommenden Jahren hinzu:
  • Raumklimaqualität überwachen (umzusetzen bis 24 Monate nach Inkrafttreten der EPBD);
  • Automatische Beleuchtungssteuerung mit angemessener Zonierung und Belegungserkennung
Diese Anforderungen an Nichtwohngebäude gelten anlassunabhängig zu den genannten Zeitpunkten. Mehr zu den hier dargestellten Bestimmungen finden sich in Artikel 13 der EPBD.
Was bedeutet das konkret:
Neben Heizung, Klima, Lüftung und Warmwasser trägt Beleuchtung ebenso zum Energieverbrauch eines Gebäudes bei. Systeme zur Regelung helfen bei der Reduktion des Energieverbrauchs. Ein vernetztes Lichtsteuerungssystem mit Anbindung an ein Gebäudemanagementsystem (BMS - Building Management System) wird für Nichtwohngebäude verpflichtend, gleich ob Industriehalle, Werkstatt, Supermarkt oder Büro.

Förderprogramme

BEG-Förderung (Nichtwohngebäude)

Was wird gefördert?
Nichtwohngebäude, die älter als 5 Jahre sind Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme inkl. Komponenten, Steuerungstechnik und sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten
Wie hoch ist die Förderung?
  • 15 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen
  • 50 % Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung
Technische Mindestanforderungen
  • 140 Lumen pro Watt bei LED-Lichtbandleuchten
  • 120 Lumen pro Watt bei allen Beleuchtungssystemen
  • Lichtstromerhalt: (L80) 50.000 Stunden
Die BEG-Förderung gilt bis 31.12.2030.
Nähere Informationen finden Sie hier:
In 6 Schritten zur BEG-Förderung
  • Ist-Aufnahme der Altanlage
  • Lichtplanung durch einen qualifizierten Fachplaner
  • Erstellung der Projektbeschreibung und Einreichung durch Energieeffizienz-Experten bei der BAFA
  • Antrag auf Förderungszuschuss mit der Projekt-ID der BAFA
  • Montage und Inbetriebnahme der neuen Lichtlösung
  • Nachweis der Projektdurchführung durch einen Energieeffizienz-Experten

Kommunalrichtlinie (BMU-Förderung)

Was wird gefördert?
Kommunales Umfeld
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Zeit- oder präsenzabhängig gesteuerte Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung
Wie hoch ist die Förderung?
  • Zuschüsse von 20 bis 40 Prozent zu den zuwendungsfähgen Ausgaben
  • Zuschüsse bis 55 Prozent bei finanzschwachen Kommunen
Technische Mindestanforderungen
  • Lichtstromerhalt (L80) bei Außen- und Straßenbeleuchtung: 75.000 Stunden
  • Lichtstromerhalt (L80) bei Innen- und Hallenbeleuchtung: 50.000 Stunden
  • Lichtplanung auf Grundlage der DIN EN 12464-1:2011-08 (bei Sportstätten DIN EN 12193) durch qualifizierte Fachplaner
Die BMU-Förderung gilt bis 31.12.2027. Nähere Informationen finden Sie hier:
In 6 Schritten zur BMU-Förderung
  • Ist-Aufnahme der Altanlage
  • Konzeption einer förderungswürdigen Lichtlösung
  • Start des Umbauvorhabens, insofern bei der Erstprüfung des Antrages keine Einwände vorliegen
  • Erstellung und Einreichung des Projektantrags beim Projektträger ZUG gGmbH
  • Einreichung des Verwendungsnachweises beim Projektträger nach Projektabschluss
  • Auszahlung der Zuwendung nach Abschluss und Prüfung des Verwendungsnachweises

Wo nachhaltige Ideen entstehen – im Dialog.

Gemeinsam gestalten wir Lichtlösungen, die Verantwortung übernehmen – für Architektur, Menschen und Umwelt.

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